Die Schweizer Künstlerbörse präsentiert ein vielseitiges, qualitativ hochstehendes Programm mit Ausschnitten von Produktionen aus der gesamten Bandbreite des aktuellen nationalen und internationalen Bühnenschaffens. Dieses umfasst insbesondere auch Genres der darstellenden Künste, die ihre Wirkung in intimen, kleinräumigen Theatersituationen entfalten.
Wichtigstes Zielpublikum sind die t. Mitglieder, die regelmässig professionelle Bühnengastspiele programmieren, (Veranstalter*innen, kleine und mittlere Bühnen sowie kulturelle Vereine, Kulturkommissionen und weitere Körperschaften wie Festivalleitungen) sowie t. Mitglieder, welche selber künstlerisch tätig sind und die Schweizer Künstlerbörse als Ort der Inspiration und Vernetzung nutzen.
Das Programm der Schweizer Künstlerbörse basiert grundsätzlich auf den Bewerbungen von Künstler*innen, die bei t. Mitglied sind, Ausnahmen sind möglich. Die 20-minütigen Kurzauftritte stammen, wenn möglich, zu 65% aus dem deutschsprachigen, zu 25% aus dem französischsprachigen und zu 10% dem italienischsprachigen Raum. Die Auswahl obliegt drei unabhängigen Auswahlkommissionen, je eine für Produktionen aus dem deutschen, französischen und italienischen Sprachraum.
Auswahlkommissionen
Die Auswahlkommissionen setzen sich jeweils aus drei Fachpersonen zusammen, die einen breiten professionellen Bezug zu den Bühnenkünsten aufweisen. Die Arbeitsgruppe Künstlerbörse (AG Künstlerbörse) entscheidet jährlich neu, wer in den drei Auswahlkommissionen Einsitz nimmt. Falls möglich, wird die Auswahlkommissionen jedes Jahr neu zusammengesetzt. Die AG Künstlerbörse achtet dabei darauf, eine möglichst vielfältige Auswahl zu treffen, insbesondere wird eine ausgewogene Vertretung der Berufsgruppen (z.B. Veranstalter*innen, Künstler*innen) und Geschlechter angestrebt.
Bei Bedarf, beispielsweise für neue Formate oder Schwerpunkte, kann die AG Künstlerbörse eine weitere Auswahlkommission einberufen.
Die Geschäftsstelle führt eine Liste mit Personen, die sich für einen Einsitz in der Auswahlkommission interessieren. Interessent*innen können sich mit einem kurzen Motivationsschreiben und Angabe zu ihrem Werdegang auf info@kuenstlerboerse.ch melden.
Ausschlusskriterien
Wer sich mit einer eigenen Produktion für die Schweizer Künstlerbörse bewirbt oder in eine Produktion involviert ist, welche zur Auswahl steht, kann nicht gleichzeitig Mitglied einer Auswahlkommission sein.
Amtsdauerregelung
Die Amtsdauer eines Mitglieds der Auswahlkommission beträgt in der Regel maximal drei Jahre. Es besteht kein Anrecht darauf, während drei Jahren Einsitz in der Auswahlkommission zu haben.
Auswahlsitzung
Die Kommissionssitzung wird jeweils durch ein Mitglied der AG Künstlerbörse oder eine*n Mitarbeiter*in der Geschäftsstelle geleitet. Diese Person verfügt lediglich über eine beratende Stimme.
Auftrag
Die Mitglieder der Auswahlkommissionen visionieren sämtliche eingereichten elektronischen Bewerbungsdossiers. Diese werden online zur Verfügung gestellt.
Die Informationen über die Bewerbungen werden vertraulich behandelt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Mitglieder der Auswahlkommission unterzeichnen eine entsprechende Vertraulichkeitserklärung.
Die drei Auswahlkommissionen stellen aus den Bewerbungen anhand der definierten Kriterien eine Auswahl zusammen (siehe Kriterien).
Programmstruktur
Die Geschäftsstelle legt zusammen mit der AG Künstlerbörse jährlich den Rahmen der nächstfolgenden Ausführung der SKB fest.
Die Anzahl der Kurzauftritte und Anzahl der Positionen für die Warteliste pro Auswahlkommission wird der Auswahlkommission vor der Kommissionssitzung mitgeteilt.
Unabhängig von der Auswahl durch die Auswahlkommissionen wird das Programm mit weiteren Produktionen ergänzt, die im Rahmen von Partnerschaften akquiriert werden. (Beispielsweis beim Netzwerk Aréa.i gesehene respektive ausgewählte Kurzauftritte aus dem frankophonen Raum, Kurzauftritte von Gewinner*innen der «Freiburger Leiter», Kurzauftritte im Rahmen des Projekts «Nachwuchsförderung», Kurzauftritte im Rahmen der Zusammenarbeit mit weiteren Schweizer Berufsverbänden o. ä. Diese Liste ist nicht abschliessend.)
Kriterien
Bei der Evaluation der Bewerbungsdossiers sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:
- Inhaltliche Qualität: Originalität, Kreativität, Konzeption, Relevanz und Reflektion des Stoffes, Roter Faden, Authentizität, Ernsthaftigkeit
- Formale Qualität: Originalität, Innovation, Authentizität, bewusster Umgang mit den Mitteln
- Professionalität: Ausbildung oder Erfahrung, handwerkliche Leistung (Präsenz, Spielart, sprachlicher Ausdruck)
- Künstlerische Formation: Kontinuität, Potenzial
- Subjektiver Eindruck
- Die Auswahl muss die technischen und finanziellen Bedingungen der potenziellen Veranstaltenden berücksichtigen.
Zusätzlich soll bei der Auswahl der Produktionen darauf geachtet werden, in folgenden Spannungsfeldern eine Balance anzustreben:
- Ausgewogenheit der Darstellungsformen (z.B. Theater, Kabarett, Comedy, Poetry Slam, Bewegungstheater, Performance, Figuren bzw. Objekttheater, Artistik/Zirkus, Tanz, Musik)
- Nachwuchskünstler*innen – etablierte Künstler*innen
- Nationale – internationale Künstler*innen
- Gender diversity
- Mainstream – Risiko / Experiment
Vorgehen
Phase 1: Erste, individuelle Bewertung:
- 1 Punkt bedeutet: Entspricht den Kriterien nicht Nein
- 2 Punkte bedeutet: Entspricht den Kriterien kaum Eher nein
- 3 Punkte bedeutet: Entspricht den Kriterien ziemlich Vielleicht ja
- 4 Punkte bedeutet: Entspricht den Kriterien sehr Unbedingt ja
Phase 2: Sitzung der Auswahlkommission:
- Kenntnis nehmen der ersten individuellen Bewertung
- Beratung über Grenzfälle und kontroverse Bewertungen
- Gemeinsamer Kommissionsentscheid über endgültig vorgeschlagene Produktionen
Entschädigung
Die Arbeit in der Auswahlkommission wird entschädigt. Die Entschädigung ist im separaten Entschädigungsreglement festgehalten.
Schlussbemerkungen
Dieses Reglement gilt auch als Grundlage für weitere Auswahlkommissionen, die bei Bedarf für andere Formate eingesetzt werden.
Biel/Bienne, AG Künstlerbörse 10. November 2020